Ausbildungsverordnung & Rahmenlehrplan
Kaufmann/frau für Marketingkommunikation

» Die rechtlichen Grundlagen für Ausbildung, Berufsschule und IHK Abschlussprüfung «

Oft wird die Frage gestellt, wo denn eigentlich alles über die betriebliche Ausbildung, die schulische Ausbildung bzw. die IHK Abschlussrüfung "Kaufmann / Kauffrau für Marketingkommunikation" steht. Dies ist eigentlich ganz einfach, denn jede duale Berufsausbildung wird durch zwei Rechtsgrundlagen spezifiziert. Diese stellen dann die verbindlichen Grundlagen für den Betrieb und für die Berufsschule dar. Im Prinzip regelt die Ausbildungsverordnung den betrieblichen Teil und der Rahmenlehrplan den schulischen Teil der Ausbildung.

Ausbildungsverordnung

Ausbildungsverordnung für Kaufmann / Kauffrau für Marketingkommunikation

Der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann / Kauffrau für Marketingkommunikation vom 31. März 2006 regelt schwerpunktmäßig die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie den betrieblichen Teil der IHK Ausbildung. Hier ist die zeitliche und die sachliche Gliederung des Ausbildungsstoffs enthalten.

Lehrplan bzw. schulischer Rahmenlehrplan

Rahmenlehrplan für Kaufmann / Kauffrau für Marketingkommunikation

Der Rahmenlehrplan oder einfach nur kurz Lehrplan für den Ausbildungsberuf "Kaufmann / Kauffrau für Marketingkommunikation" wurde 2006 von der Kultusministerkonferenz beschlossen und gilt daher für alle Bundesländer. Hier wird der Unterrichtsstoff in übergreifenden Lernfeldern strukturiert und eine zeitliche Abfolge definiert. Die Aufgabe der einzelnen Berufsschulen ist die Ausgestaltung und Umsetzung des Rahmenlehrplans.

Erläuterungen zur IHK Abschlussprüfung

» Hochoffiziell und wissenswert: Infos zur IHK Prüfung «

Sehr interessant sind die folgenden "Erläuterungen zum Prüfungsverfahren der Abschlussprüfung". Hier hat die IHK nochmals die wichtigsten Aspekte auf den Punkt gebracht. Einige IHKs geben dies den Prüfungsteilnehmern an die Hand. Die Erläuterungen für die IHK Abschlussprüfung "Kaufmann / Kauffrau für Marketingkommunikation" sind weiter unten auch als PDF verfügbar.


Erläuterungen zum Prüfungsverfahren der Abschlussprüfung

Kaufmann / Kauffrau für Marketingkommunikation (AO 90)

Übersicht

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsordnung genannten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Die Abschlussprüfung besteht aus 4 Prüfungsfächern:

1. Entwicklung von Marketing-u. Kommunikationskonzepten

2. Umsetzung und Steuerung von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen

3. Wirtschafts- und Sozialkunde

4. Fallbezogenes Fachgespräch

Die Fächer 1. bis 3. werden schriftlich, das 4. Fach mündlich geprüft. In jedem Prüfungsfach können bis 100 Punkte erreicht werden, wobei folgender Notenschlüssel zugrunde gelegt ist:

100 bis 92 Punkte

Note 1

Sehr gut

unter 92 bis 81 Punkte

Note 2

Gut

unter 81 bis 67 Punkte

Note 3

Befriedigend

unter 67 bis 50 Punkte

Note 4

Ausreichend

unter 50 bis 30 Punkte

Note 5

Mangelhaft

unter 30 bis 0 Punkte

Note 6

Ungenügend

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn folgende Leistungen erzielt wurden:

  • in keinem Fach "ungenügend" (unter 30 Punkte) und
  • in zwei der drei schriftlichen Fächer mindestens "ausreichend" (mindestens 50 Punkte) und
  • in der Summe aller Prüfungsfächer mindestens 300 Punkte,

wobei die Fächer Werbebetriebslehre und Praktische Übungen doppelt gezählt werden. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die einzelnen Prüfungsbereiche folgendes Gewicht:

Fach

Prozent

Entwicklung von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen

30 %

Umsetzung und Steuerung von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen

30 %

Wirtschafts- und Sozialkunde

10 %

Fallbezogenes Fachgespräch

30 %

Gesamtergebnis

100 %

Jeder Prüfungsteilnehmer erhält nach Teilnahme am letzten Prüfungsfach eine Bescheinigung, in der das Bestehen / nicht Bestehen der Prüfung bestätigt wird. Bei bestandener Abschlussprüfung erhält der Prüfungsteilnehmer ein Prüfungszeugnis, in dem das Bestehen der Prüfung bestätigt ist und die Prüfungsleistung in jedem der Prüfungsfächer und dem Gesamtergebnis als Punktzahl (ohne Kommastelle) und Prädikat ausgewiesen wird.

Bei nicht bestandener Abschlussprüfung ist dies dem Prüfungsteilnehmer kurz zu erläutern und auf Wiederholungsmöglichkeit hinzuweisen. Bei Auszubildenden sollte ebenfalls auf die Möglichkeit der Verlängerung hingewiesen werden. Abweichungen vom Normalfall sind im Prüfungsprotokoll festzuhalten.

Einzelheiten

Fallbezogenes Fachgespräch

Der Prüfling soll im Rahmen eines Fachgespräches anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass er Aufgabenstellung anlysieren kann. Bei der Aufgabenstellung ist der betriebliche Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend ausgebildet wurde, zu berücksichtigen. Dem Prüfling ist nach Wahl der Aufgabe eine Vorbereitungszeit von höchsten 20 Minuten einzuräumen. Das Fachgespräch soll eine Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die mündliche Ergänzungsprüfung bezieht sich nur auf die schriftlichen Prüfungsfächer. Sie kann demnach nur gewährt werden, wenn in bis zu zwei der schriftlichen Prüfungsfächer die Prüfungsleistungen mit "mangelhaft" (unter 50 bis 30 Punkte) und in den übrigen Fächern mit mindestens "ausreichend" (mindestens 50 Punkte) bewertet wurden und wenn dies für das Bestehen der Prüfung von wesentlicher Bedeutung ist.

Die mündliche Ergänzungsprüfung kann nur in einem der beiden mit "mangelhaft" bewerteten schriftlichen Fächer ermöglicht werden. In einer Dauer von ca. 15 Minuten werden vom Prüfungsausschuss mündliche Fragen gestellt, die sich auf den in der Ausbildungsordnung für dieses Prüfungsfach vorgesehenen Inhalt beziehen.

Die Bewertung der Leistung in der mündlichen Ergänzungsprüfung erfolgt nach dem in der Prüfungsordnung festgelegten 100-Punkte-Schlüssel. Bei der Ermittlung des neuen Ergebnisses für das Prüfungsfach werden die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis zwei zu eins gewichtet:

Punkte schriftlich x 2 + Punkte mündliche Ergänzungsprüfung : 3
= neue Punktzahl des Faches
= Note entsprechend Punkteschlüssel

Noch vor Beginn der "Praktischen Übungen" erhalten die Prüfungsteilnehmer von der Kammer einen Ausdruck mit dem vorläufigen Ergebnis der schriftlichen Prüfung zugesandt. Weist dieses die obengenannten Leistungen aus, ist diesem Ausdruck auch ein Antragsformular für die mündliche Ergänzungsprüfung beigefügt.

Das Antragsformular muss - sofern der Prüfungsteilnehmer die mündliche Ergänzungsprüfung ablegen möchte - zu den "Praktischen Übungen" mitgebracht werden. Dadurch soll gewährleistet sein, dass der Prüfungsausschuss nach Abnahme der Leistungen im Fach "Praktische Übungen" dem Prüfling mitteilen kann, ob dem Antrag stattgegeben wird und wann die mündliche Ergänzungsprüfung stattfindet (in der Regel unmittelbar nach der Abnahme der "Praktischen Übungen"). Für diese Prüfungsteilnehmer endet die Prüfung erst nach Abschluss der mündlichen Ergänzungsprüfung.

Die Prüfung ist bestanden, wenn durch die mündliche Ergänzungsprüfung in dem betreffenden Fach mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden, und die erforderlichen 300 Punkte erreicht wurden.

Wiederholungsprüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann entsprechend den Regelungen von § 37 Abs. 1 Satz 2 BBiG zweimal wiederholt werden, frühestens zum nächstmöglichen Prüfungstermin. Der Prüfungsteilnehmer kann sich auf Antrag von der Wiederholung der Prüfungsfächer befreien lassen, in denen er mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erreicht hat, sofern er sich innerhalb von zwei Jahren - gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an - zur Wiederholungsprüfung anmeldet und an der nächstmöglichen Prüfung teilnimmt. Auf Verlangen des Auszubildenden ist die Ausbildungszeit bis zur nächstmöglichen Prüfung zu verlängern, höchstens jedoch um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG).


Mit freundlicher Genehmigung der IHK Kassel

SYAC Kursprogramm

  • Bildung am Arbeitsplatz für Trainees, Jungakademiker und Praktiker
  • Work & Study-Studienkurs KommunikationsManagement
  • Studienkurs MarketingManagement
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